Web & Technik · 24. Juni 2024

Barrierefreies Webdesign: Was das neue Gesetz für Unternehmen bedeutet

KI-generiertes Bild aus der Serie HUMAN STRUCTURES: Mehrere Personen in dunkler Kleidung durchqueren einen symmetrischen, hellen Platz vor einem verglasten Gebäudeeingang, flankiert von zwei spiegelbildlichen Treppenanlagen.
HUMAN STRUCTURES

Wir setzen KI dort ein, wo sie uns besser macht – auch hier. HUMAN STRUCTURES ist eine mit KI gestaltete Bildserie, von uns entwickelt und kuratiert. Sie zeigt, wofür wir stehen: Struktur, Klarheit, Orientierung. Und wie wir arbeiten: mit den Werkzeugen von heute und dem Anspruch von immer.

Ab Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) – und viele Unternehmen in Österreich sind davon betroffen. Was barrierefreies Webdesign bedeutet, wer handeln muss und wie Sie Ihre Website in Linz rechtskonform und gleichzeitig besser nutzbar machen.

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das klingt nach einem sozialen Thema. Es ist aber auch ein rechtliches, ein wirtschaftliches und ein SEO-Thema geworden.

Der European Accessibility Act: Was gilt ab Juni 2025?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die seit Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss. In Österreich betrifft das das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Betroffen sind Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter Websites, Apps und Online-Shops – ab einer bestimmten Größe.

Wer ist betroffen? Das BaFG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, etwa Online-Shops und digitale Buchungsstrecken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: Sie beschäftigen weniger als 10 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Die technischen Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Das klingt komplex, lässt sich aber auf konkrete Maßnahmen herunterbrechen:

  • Ausreichender Farbkontrast: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben (Mindestverhältnis 4,5:1 für normalen Text)
  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein
  • Alt-Texte für Bilder: Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte für Screenreader
  • Beschriftete Formularfelder: Jedes Eingabefeld braucht ein klar zugeordnetes Label
  • Untertitel für Videos: Videos mit Audio brauchen Untertitel oder Transkripte
  • Lesbare Schriftgrößen: Mindestens 14–16px für Fließtext

Barrierefreiheit und SEO – eine überraschende Verbindung

Was für Menschen mit Einschränkungen gut ist, ist meist auch gut für Google. Alt-Texte helfen Suchmaschinen, Bilder zu verstehen. Klare Struktur mit Überschriften-Hierarchie verbessert die Lesbarkeit für Screenreader – und für Googles Crawler. Schnelle Ladezeiten und gute Tastaturnavigation sind Core-Web-Vitals-Faktoren.

Kurz: Wer seine Website barrierefrei macht, verbessert gleichzeitig sein SEO. Das ist kein Zufall, sondern Systemdesign.

So gehen Sie die Umsetzung an

Ein vollständiger Accessibility-Audit Ihrer Website zeigt, welche Anforderungen bereits erfüllt sind und was fehlt. Tools wie WAVE (wave.webaim.org) oder Googles Lighthouse (im Chrome-Browser integriert) geben einen ersten Überblick. Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Agentur, die WCAG 2.1 kennt.

MOREMEDIA® integriert Barrierefreiheits-Standards in alle neuen Webdesign-Projekte und bietet Audits für bestehende Websites an.

Häufige Fragen

Wer ist vom European Accessibility Act betroffen?
In Österreich setzt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) den European Accessibility Act um. Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Barrierefreiheit lohnt sich aber auch für sie.
Was passiert, wenn ich die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfülle?
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz sieht Beschwerdeverfahren und im Wiederholungsfall Bußgelder vor. Verbraucherorganisationen können Klagen einreichen. Das Risiko steigt mit der Unternehmensgröße.
Was ist WCAG 2.1?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind internationale Standards für barrierefreie Websites. Level AA ist der gesetzlich geforderte Mindeststandard in der EU. Sie definieren konkrete technische Anforderungen an Kontrast, Tastaturnavigation, Struktur und mehr.
Kann ich meine bestehende Website barrierefrei machen?
Ja, in den meisten Fällen. Ein Accessibility-Audit zeigt, welche Anpassungen nötig sind. Je nach Ausgangszustand sind das kleinere CSS-Änderungen oder tiefgreifendere strukturelle Anpassungen.
Verbessert Barrierefreiheit auch mein SEO?
Ja – viele Accessibility-Maßnahmen haben positive SEO-Effekte: Alt-Texte, klare Überschriften-Hierarchie, schnelle Ladezeiten und gute Struktur helfen sowohl Screenreadern als auch Google-Crawlern.
Was kostet ein Accessibility-Audit?
Ein einfacher automatisierter Audit ist oft kostenlos (via WAVE oder Lighthouse). Ein professioneller manueller Audit mit Umsetzungsempfehlungen variiert je nach Größe und Komplexität der Website.

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