BFSG & European Accessibility Act: Was auf Unternehmen zukommt
Mit BFSG und European Accessibility Act rückt digitale Barrierefreiheit stärker in den Fokus. Wir geben einen sachlichen Überblick – und zeigen, wie Sie Ihre Website pragmatisch vorbereiten.
Rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den European Accessibility Act (EAA) herrscht viel Verunsicherung. Dieser Beitrag ordnet das Thema sachlich ein: worum es geht, wen es betrifft und wie ein sinnvoller Weg aussieht. Wichtig vorab: Wir sind keine Rechtsberatung – die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört in fachkundige Hände. Was wir können, ist Ihre Website technisch und gestalterisch zugänglich machen.
Genau diese Prüfung und Umsetzung bieten wir als Teil unserer Leistung Barrierefreiheit an.
Worum es bei BFSG und EAA geht
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vereinheitlicht. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung. Beide zielen darauf, dass digitale Angebote für möglichst alle Menschen nutzbar sind – inhaltlich orientieren sie sich an den anerkannten Standards wie den WCAG.
Wen es betrifft
Im Fokus stehen vor allem Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen und Produkte im Endkundengeschäft. Ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Branche, Angebot und Unternehmensgröße. Diese Einordnung sollten Sie rechtlich prüfen lassen; wir unterstützen auf der technischen Seite.
Was das konkret für Websites bedeutet
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung laufen die Anforderungen praktisch auf eine zugängliche Website hinaus: bedienbar per Tastatur, ausreichende Kontraste, sinnvolle Alternativtexte, klare Struktur und beschriftete Formulare. Was das im Detail heißt, erklärt unser Beitrag WCAG 2.2 einfach erklärt.
Warum sich frühes Handeln lohnt
Wer Zugänglichkeit früh angeht, hat es leichter – fachlich wie wirtschaftlich. Nachrüsten unter Zeitdruck ist teurer als von Anfang an sauber zu bauen. Und der Nutzen geht über Vorgaben hinaus: Eine zugängliche Seite erreicht mehr Menschen, wirkt professioneller und ist meist auch besser für Suchmaschinen lesbar.
So bereiten wir Ihre Website vor
Wir starten mit einem Audit, das den Status zeigt und Befunde nach Wirkung priorisiert. Anschließend setzen wir die Verbesserungen direkt im Code um – sauber und dauerhaft statt mit einem Overlay-Tool. Auf Wunsch begleiten wir auch die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung. Die letztliche rechtliche Verantwortung bleibt dabei bei Ihnen; wir sorgen dafür, dass die technische Basis stimmt.
Was die Vorbereitung kostet
Die Kosten hängen von Umfang und Ausgangszustand ab. Sinnvoll ist meist ein Audit mit anschließender, priorisierter Umsetzung – so fließt das Budget zuerst dorthin, wo es am meisten bewirkt. In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall ein und schlagen einen realistischen Weg vor.
Häufige Fragen
- Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?
- Das hängt vom Einzelfall ab – von Branche, Angebot und Größe. Diese Einordnung sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Wir unterstützen auf der technischen Seite und machen Ihre Website zugänglich.
- Macht ihr die rechtliche Bewertung?
- Nein, wir sind keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung gehört in fachkundige Hände. Unsere Aufgabe ist die technische und gestalterische Umsetzung der Barrierefreiheit.
- An welchen Standards orientieren sich BFSG und EAA?
- Inhaltlich an den anerkannten WCAG. Wer seine Website nach WCAG 2.2 auf Stufe AA umsetzt, erfüllt die wesentlichen technischen Anforderungen an Zugänglichkeit.
- Sollten wir jetzt schon handeln?
- Ja. Frühzeitige Umsetzung ist günstiger und entspannter als Nachrüsten unter Zeitdruck – und bringt unabhängig von Vorgaben mehr Reichweite und bessere Auffindbarkeit.
- Reicht ein Accessibility-Overlay-Tool?
- Nein. Overlays kaschieren Hürden oft nur, statt sie zu beheben. Wir setzen Barrierefreiheit direkt im Quellcode um – das ist nachhaltiger und tatsächlich nutzbar.
- Was kostet die Vorbereitung?
- Das hängt von Umfang und Ausgangszustand ab. Meist ist ein Audit mit priorisierter Umsetzung sinnvoll. Im Erstgespräch geben wir eine erste, belastbare Einschätzung.