Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen beruhen auf den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen. Sämtliche personenbezogenen Angaben wurden auf die Firma MOREMEDIA e.U. (in Folge „MOREMEDIA" genannt) adaptiert.

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und MOREMEDIA gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MOREMEDIA ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluß

Die Angebote von MOREMEDIA sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von MOREMEDIA als angenommen, sofern MOREMEDIA nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.

3. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist beginnt der Honoraranspruch von MOREMEDIA für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält MOREMEDIA ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen von MOREMEDIA, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegeben sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von MOREMEDIA. Alle MOREMEDIA erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von MOREMEDIA sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die von MOREMEDIA schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird MOREMEDIA den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von MOREMEDIA, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt MOREMEDIA eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an MOREMEDIA zurückzustellen.

4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht MOREMEDIA ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von MOREMEDIA für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält MOREMEDIA nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von MOREMEDIA, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von MOREMEDIA; der Kunde ist nicht berechtigt diese, in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an MOREMEDIA zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von MOREMEDIA gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist MOREMEDIA berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MOREMEDIA nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von MOREMEDIA, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MOREMEDIA und können von MOREMEDIA jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit MOREMEDIA darf der Kunde die Leistungen von MOREMEDIA nur selbst ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen, die durch MOREMEDIA erbracht wurden, durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch MOREMEDIA und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von MOREMEDIA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von MOREMEDIA erforderlich. Dafür steht MOREMEDIA und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen die durch MOREMEDIA erstellt wurden bzw. von Werbemitteln, für die MOREMEDIA konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von MOREMEDIA notwendig. Dafür steht MOREMEDIA im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15%, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. MOREMEDIA steht das Recht zu die erstellten Layouts für Eigenwerbung uneingeschränkt zu nutzen.

6. Kennzeichnung und Nennung

MOREMEDIA ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf MOREMEDIA und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustände. Darüberhinaus ist MOREMEDIA berechtigt, alle Werke sowie den Namen und das Logo des Kunden auf der Website als Referenz zu präsentieren.

7. Genehmigung

Alle Leistungen von Moremedia (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Moremedia veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine

MOREMEDIA bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er MOREMEDIA eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an MOREMEDIA. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOREMEDIA. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von MOREMEDIA entbinden Moremedia jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung

Die Rechnungen von MOREMEDIA sind prompt und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung gehen Verzugszinsen in der Hohe von derzeit 12 % pa. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MOREMEDIA. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei allen Aufträgen gilt eine Akontozahlung von 30% des Gesamtauftragswertes als vereinbart, die vor Beginn der Arbeiten zu entrichten ist.

10.Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Leistung durch MOREMEDIA schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch MOREMEDIA zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 204 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOREMEDIA beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt MOREMEDIA keinerlei Haftung.

11.Haftung

MOREMEDIA wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von MoreMOREMEDIAedia vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von MOREMEDIA vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von MOREMEDIA vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch MOREMEDIA für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn MOREMEDIA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet MOREMEDIA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) MOREMEDIA selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde MOREMEDIA schad- und klaglos. Der Kunde hat MOREMEDIA somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die MOREMEDIA aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für Druck-, Satz- und Rechtschreibfehler wird von MOREMEDIA keine Haftung übernommen. Sämtliche Druckaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Korrekturabzuges - welcher auch in digitaler Form an den Kunden übergeben werden kann - bei der jeweiligen Druckerei in Auftrag gegeben.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MOREMEDIA ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Linz. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen MOREMEDIA und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von MOREMEDIA örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. MOREMEDIA ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Hörsching, im Jänner 2017